Rechtsgebiete

Beetz & Partner ist Ihre Kanzlei rund um den gewerblichen Rechtsschutz

Mit über 85.000 erfolgreichen Fällen und einer langjährigen Tradition als Kanzlei seit 1926, können wir Sie in zahlreichen Fachgebieten kompetent beraten und vertreten.

Unser Team aus Patent- und Rechtsanwälten schützt Ihre Ideen und berät Sie auf allen Gebieten des geistigen Eigentums, zum Beispiel im Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht. Wir werten Chancen und Risiken aus, erarbeiten gemeinsam Strategien und setzen Ziele erfolgreich um. Unsere langjährige Erfahrung und unser technisches sowie juristisches Know-how garantiert Ihnen die bestmögliche Betreuung in allen Bereichen: umfangreiche Beratung, Umsetzung Ihrer Interessen und Wahrung Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten.

Patentrecht

Wir helfen Ihnen, Ihre Erfindung zu schützen

Ein Patent dient dazu, Ihre technische Erfindung umfangreich zu schützen und Nachahmungen zu verhindern. Mit dem Patent erhalten Sie als Patentinhaber exklusive Rechte, wie zum Beispiel die Entscheidungsgewalt, wer Ihr Produkt herstellen, anbieten oder verwerten darf. Somit ist es dritten nicht gestattet, ohne Genehmigung Ihre Erfindung in jeglicher gewerblicher Form zu nutzen. Das eingetragene Patent hat eine Gültigkeit von maximal 20 Jahren. 

Bevor ein Patent vergeben wird, muss jeder Antrag ein Prüfungsverfahren des zuständigen Patentamts durchlaufen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine sinnvolle und zielführende Anmeldestrategie unter Beachtung der jeweiligen Vorgaben der nationalen oder internationalen Patentämter. Als Vorbereitung auf das offizielle Prüfverfahren unternehmen wir vorab Recherchen nach bestehenden Schutzrechten, erstellen Gutachten zur Risikoeinschätzung für mögliche Schutzrechtsverletzungen und testen das Prüf-Prozedere. Außerdem wahren wir Ihre Rechte und führen für Sie gegebenenfalls  Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen. 

Unsere Leistungen im Patentrecht ergänzen wir in Bereichen, die sich mit der Erfindung und der Verwertung Ihrer Rechte beschäftigen. Unter Berücksichtigung des Arbeitnehmererfinderrechts oder der Lizenzierung Ihrer Patente schaffen wir so einen umfassenden Schutz für Ihre Innovation mit maximaler Verbindlichkeit.

Markenrecht

Eine gute Marke verkörpert die Identität Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte oder Ihrer Dienstleistungen

Das Markenrecht erlaubt es Ihnen, sich die Rechte an einer bestimmten Produktbezeichnung oder einem Namen (Wortmarke),  einem Logo (Bildmarke) oder einer Kombination aus beidem (Wort-Bild-Marke) zu sichern. So grenzen Sie Ihr Produkt auf dem Markt ab, erhöhen den Wiedererkennungswert und schützen es vor Missbrauch und Nachahmung. Besonders im freien Wettbewerb ist die Wiedererkennbarkeit und der positive Bezug, den der Verbraucher zu einer Marke hat, sehr wertvoll. Er entspricht einem Vermögenswert, den es lohnt zu schützen.

Die Markeneintragung erfolgt beim zuständigen Markenamt und unterliegt einem Prüfungsprozess. Vor der Markenanmeldung empfehlen wir unbedingt eine Recherche, in der geprüft wird, ob andere Marken ein Hindernis darstellen oder möglicherweise verletzt werden. Außerdem bewerten wir für Sie, ob Ihre Marke die Kriterien der Schutzfähigkeit nach dem Markenschutzrecht erfüllt. So erreichen wir einen konsequenten und möglichst schnellen Prozess der Eintragung von Marken. Die Anmeldung von Marken kann gemeinsam mit Beetz & Partner sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene erfolgen.

Neben der klassischen Beratung und Betreuung als Kanzlei, bieten wir Ihnen eine Reihe von Leistungen, mit denen denen Sie etwa eine umfassende Markenrecherche online durchführen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ihre Marke online international anzumelden und die Anmeldegebühren der jeweiligen Länder direkt zu vergleichen. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Überwachung Ihrer Marke bzw. diese vor Ablauf der Frist über uns zu verlängern.

Wir beraten Sie gerne, übernehmen notwendige Recherchen, veranlassen die Markeneintragung und überwachen die Wahrung Ihrer Rechte. Im Konfliktfall stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Sie kompetent in allen Bereichen des Markenrechts.

Weitere Rechtsgebiete

Gewerblicher Rechtsschutz umfasst weit mehr als Patent- und Markenrecht

Unser Beschäftigungsfeld ist facettenreich, spannend und herausfordernd. Unsere Stärke ist es, jede Situation individuell zu bewerten und kompetent zu meistern.

Als Kanzlei sind wir juristisch versiert und verfügen über umfassendes und tiefes technisches Wissen, das uns täglich als Basis unserer Arbeit dient. In Beetz & Partner finden Sie einen zuverlässigen Partner für Ihren gewerblichen Rechtsschutz. Egal in welchem Rechtsgebiet: Wir unterstützen Sie von der Recherche, über die Anmeldung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten in allen Instanzen. Ihr Anliegen betrifft einen anderen Bereich als hier erwähnt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchmuster ist „der kleine Bruder des Patents”. Genau wie das Patent, handelt es sich hierbei um ein technisches Schutzrecht. Es wird beim DPMA (Deutschen Patent und Markenamt) angemeldet und eingetragen. Im Unterschied zum Patent, erfolgt beim Gebrauchsmusterschutz kein Prüfungsverfahren. Dadurch wird der Schutz sehr schnell – innerhalb weniger Monate – erlangt und ist deutlich günstiger als ein Patent. Ein eingetragenes Gebrauchsmuster hat mit zehn Jahren eine kürzere Schutzdauer als ein Patent.

Geschmacksmusterrecht / Designschutz

Das Design gibt jedem Produkt einen Charakter und schafft eine Verbindung zum Kunden. Der Wiedererkennungswert basiert zum Großteil auf der optischen Gestaltung und beeinflusst die Kaufentscheidung. Um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig zu schützen, ist es wichtig, Ihre Designs zu schützen.

 

Im Designschutz geht es – anders als beim Patent und beim Gebrauchsmuster – nicht um technische Erfindungen sondern um die optische Gestaltung eines Produkts. Entweder in Form von zweidimensionalen Mustern oder dreidimensionalen Modellen. 

 

Der Urheber des Designs kann es durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Harmonisierungsamt vor Nachahmung schützen. Dafür wird eine grafische oder fotografische Darstellung des Musters oder Modells hinterlegt. Voraussetzung für die Eintragung sind die Neuheit, die Individualität und die gewerbliche Verwendbarkeit des Musters bzw. des Modells. Die Schutzdauer beträgt fünf Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Sortenschutz

Laut dem Sortenschutzgesetz können neue Pflanzensorten beim Bundessortenamt eingetragen und geschützt werden. Die neue Sorte muss dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, Neuartigkeit und Möglichkeit zur Sortenbezeichnung. Diese Kriterien werden vor der Eintragung überprüft.

 

Das Sortenschutzrecht steht nur dem Ursprungszüchter oder dem Entdecker der jeweiligen Sorte zu. Durch die Eintragung ist ausschließlich der Inhaber des Schutzrechts für eine begrenzte Schutzdauer berechtigt, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, zu verkaufen, aufzubereiten, ein- oder auszuführen oder zu einem dieser Zwecke zu lagern. 

Halbleiterschutz

Das Halbleiterschutzrecht ist ein Schutzrecht für Topografien (dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnis, „Mikrochipdesign”), das ohne inhaltliche, amtliche Prüfung vergeben wird. Wenn die Anmeldung beim DPMA (Deutsches Paten- und Markenamt) alle formalen Kriterien erfüllt, wird das Schutzrecht  eingetragen.

 

Schutzvoraussetzung ist, dass es sich bei der Topografie um eine eigene Leistung handelt, die nicht das Ergebnis alltäglicher geistiger Arbeit ist.

Eine Eintragung kann bis zu zwei Jahre nach der ersten geschäftlichen Verwertung angemeldet werden. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Bei einer nachträglichen Anmeldung, beginnt die Frist trotzdem ab der ersten geschäftlichen Verwertung.

Arbeitnehmer-Erfinderrecht

Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit etwas erfindet, also eine „Diensterfindung” macht, muss er diese dem Arbeitgeber melden. Die Rechte an der Erfindung stehen dem Arbeitgeber zu, allerdings bleibt der Arbeitnehmer der offizielle Erfinder und hat ein Recht auf eine angemessene Vergütung. 

 

Sollte es bei der Festlegung der Vergütung zu Unstimmigkeiten kommen, kann die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingeschaltet werden. Dies ist in der Regel deutlich zeit- und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Wir können Sie bei der Festlegung der Vergütungsansprüche unterstützen und sie gemäß dem gesetzlichen Maßstab für Sie berechnen. Grundlage für diese Berechnung sind Kriterien wie Anteil der Erfindung am Produkt, Umsatz des Produkts und Stellung des Erfinders im Unternehmen. Außerdem relevant sind die Erfindungshöhe und die Branche. Bei Streitigkeiten vertreten wir Sie vor der Schiedsstelle oder vor Gericht.

Bekämpfung von Produktpiraterie

Produktpiraterie ist ein ernst zu nehmendes Problem. Produktneuheiten werden innerhalb kürzester Zeit nachgeahmt und verkauft. Ein wichtiger Faktor dabei ist das Internet als Verkaufskanal: Dritte verwenden Logos, Namen und Zeichen von fremden Markeninhabern um ihre Plagiate zu vertreiben. Der Verbraucher denkt er kauft das Original, erhält allerdings eine Fälschung. Dieses Vorgehen kann Ihre Stellung am Markt und das Vertrauensverhältnis zum Kunden enorm schädigen.

 

Unsere Kanzlei vertritt Sie im Kampf gegen Produktpiraterie und arbeitet dabei mit den zuständigen Behörden (Zoll, Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft usw.) zusammen. So erwirken wir Beschlagnahmungen, Vernichtung von Piraterieware und einstweilige Verfügungen. Außerdem setzen wir Ihre Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche vor Gericht und außergerichtlich durch.

Kontakt

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